Den Natur- und Landschaftsschutz in der Tschechischen Republik regelt das Gesetz Nr.114 vom Jahre 1992. Zu diesem Gesetz wurde die Durchführungsanschlag des Umweltministeriums Nr.395/1992 Sb. erlassen.
Der allgemeine Naturschutz bezieht sich auf die ganze Natur, auf alle Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Niemand darf einzelne Organismen vernichten, zum Beispiel durch übermäßiges Sammeln, Vernichtung deren Lebensbedingungen, niemand darf in freier Landschaft ohne Erlaubnis Bäume fällen usw. Ein Sonderschutz bezieht sich auf geschützte Tierarten, Pflanzen- und Pilzarten (sie sind im Anschlag des Umweltministeriums aufgezählt), auf Gedenkbäume und auf gewählte Gebiete. Schutzgebiete sind für den Schutz ganzer Ökosysteme wichtig, sie haben eine große Bedeutung für die Erhaltung der interessantesten Teile unserer Landschaft sowie für die Erforschung der Beziehungen in der Natur. Nach dem Ausmaß teilen sich diese Gebiete in kleinflächige und großflächige Schutzgebiete (MCHÚ, VCHÚ).
Heute finden wir die Natur oder Landschaft in ihrer reinen "ursprünglichen" Gestalt nur schwer - und gewiss finden wir sie nicht in Mitteleuropa. Hier wurde schon ein jedes Stück Boden hundertmal gepflügt, besät und geerntet, jedes Stück Wald wurde hundertmal gefällt und wieder bepflanzt. Alles ist irgendwie vom Menschen beeinflusst. Damit wird aber nicht gesagt, dass der Einfluss des Menschen auf die Landschaft und Natur immer nur negativ ist. Dank einer vernünftigen (vor allem land- und forstwirtschaftlichen) Bestellung der Landschaft wurde von den fast wie aus einem Guss dichten Wäldern allmählich eine bunte und harmonische Landschaf herausgelöst, mit Elementen bereichert, die zu ihrer Entwicklung nicht der ursprüngliche Urwald, sondern verschiedene Typen der vom Menschen gepflegten waldlosen Gebiete brauchten (Wiesen, Felder, Weiden, Teiche u. ä.). Da sich der Mensch noch vor kurzer Zeit mit der Landschaft und Natur verständigen konnte (er bewegte sich in ihr ja täglich und sie ernährte ihn täglich), entstanden zwar künstliche Ökosysteme, die aber mit ihrem Fungieren den natürlichen Ökosystemen sehr ähnlich (erinnern Sie sich z. B. an Tøeboò-Gebiet).
Und so unterscheiden wir zwei Arten natürlich wertvoller Gebiete; die, die sich mit gewisser Stufe der Ursprünglichkeit auszeichnen und auf deren heutige Gestalt der Mensch keinen primären Einfluss hatte (z. B. Nationalnaturreservation Èertova stìna (Teufelswand) und Luè), und die Gebiete, deren "Autor" im grüßeren oder kleineren Maße der Mensch ist (z. B. durch langfristige Weide entstandene Waldsteppe Nationalnaturreservation Vyšenské kopce). Dadurch unterscheiden sich auch zwei Hauptprinzipien des Gebietsnatur- und -landschaftsschutz: entweder bemühen wir uns sie vor anthropogenen Einflüssen zu schützen, oder bemühen wir uns im Gegenteil ihr die Weise des "Bewirtschaftens" zu sichern, durch die diese oder jene Lokalität entstand.
Die Organe des staatlichen Naturschutzes, die diese Tätigkeit organisieren, sind Gemeinden, sog. beauftragte Gemeindeämter, Bezirksämter, Verwaltungen der Nationalparks und Landschaftsschutzgebiete, Tschechische Inspektion der Umwelt (Division des Naturschutzes) und Umweltministerium der Tschechischen Republik. Im Unterschied von der früheren Rechtsregelung sind die Verwaltungen der Nationalparks und Landschaftsschutzgebiete in der Staatsverwaltung des Naturschutzes auf demselben Niveau mit Bezirksämtern (auf deren Gebiet übt das Bezirksamt die Staatsverwaltung im Naturschutz nicht aus). Auf dem Gebiet der Nationalparks üben sie auch die Staatsverwaltung im Fischfang und Schutz des landwirtschaftlichen Bodenfonds. Diese ganze Problematik ist mit dem Gesetz Nr.114/1992 Sb. gelöst.
(vd)
Weitere Informationen :
Charakteristik der Naturverhältnisse in der Region Èeský Krumlov
Großflächige Schutzgebiete in der Region Èeský Krumlov
Kleinflächige Schutzgebiete in der Region Èeský Krumlov